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§1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen und Lieferungen zwischen uns, der leidenschaft.Holz GbR, vertreten durch Ingo Volz und Robert Nolde, unseren Partnerunternehmen (auch Lieferanten genannt) und einem Endkunden i.S.v. Verbrauchern in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. 

(2) Partnerunternehmen sind Unternehmen, welche gewerbsmäßig Brennholz herstellen und vertreiben.  

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). 

§2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Zusammenarbeit über unser Internetportal https://leidenschaftholz.de/ und https://businesspartner-leidenschaftholz.de/

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit 

leidenschaft.HOLZ GbR 
Ingo Volz und Robert Nolde 
Hügelstraße 8 
D-66957 Eppenbrunn 

, im Nachfolgenden auch Plattformbetreiber genannt, zustande. 

(3) Das Partnerunternehmen bietet sein Brennholz über die Online-Plattform(en) der leidenschaft.HOLZ GbR (hier: www.leidenschaftholz.de) zum Wieder- bzw. Weiterverkauf an. Das Partnerunternehmen hat die Möglichkeit, sein Brennholz in unterschiedlichen Längen, Feuchtegehalt und Holzart(en), unter Berücksichtigung der Lieferfähigkeit anzubieten. 

(4) Die Eingabe der angebotenen Brennholzbestände und Preise erfolgt direkt im Internetportal https://businesspartner-leidenschaftholz.de/ im jeweiligen Benutzerkonto. Die regelmäßige Pflege der Lagerbestände und Preise obliegt dem Partnerunternehmen. 

(5) Mit der Eingabe der Lagerbestände und Preise erklärt das Partnerunternehmen seine Lieferfähigkeit für mindestens 14 Tage ab Eingabe der Daten. 

(6) Eine Änderung der unter Punkt 5 genannten Daten ist jederzeit und tagesaktuell, durch das Partnerunternehmen möglich.

§3 Auswahl des Partnerunternehmens bei Verbraucherbestellungen

(1) Geht eine Bestellung im Internetshop von leidenschaft.HOLZ ein, werden auf Basis der Postleitzahl sowie verfügbaren Mengen der Lieferanten die möglichen Partnerunternehmen vorausgewählt. Die endgültige Beauftragung des Partnerunternehmens erfolgt durch die leidenschaft.Holz GbR. Der Plattformbetreiber behält sich vor, zukünftig auch weitere Faktoren für die Berücksichtigung von Lieferanten auszuwählen. Dazu zählen insbesondere die Qualität, Liefertreue und Kundenbewertungen.  

(2) Nach Auswahl des Partnerunternehmens vermitteln wir die durch den Endverbraucher getätigte Bestellung per E-Mail an das Partnerunternehmen. Die Bestellung enthält die Kontaktdaten des Verbrauchers, die Art des Holzes, die Feuchte des Holzes, die Länge der Holzscheite und die gewünschte Menge in Schüttraummeter.


(3) Mit der Bestellung übersenden wir außerdem einen vorausgefüllten Abliefernachweis an den Lieferanten (Partnerunternehmen). Dieser Nachweis muss in ausgedruckter Form oder anderweitig geeigneter Form dem Verbraucher zur Unterschrift vorgelegt werden. Der Endkunde bestätigt hiermit den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware. 

Der Lieferant verpflichtet sich gegenüber der leidenschaft.HOLZ GbR diese Liefernachweise innerhalb von 3 Werktagen nach erfolgter Lieferung per Mail, Fax oder auf andere geeignete elektronische Form (bspw. Foto per Messenger) zurück zu übermitteln.

(4) Sollte der Nachweis auch auf erfolgte Anmahnung und insbesondere zum wiederholten Male nicht fristgerecht übersendet werden, behält sich der Plattformbetreiber ein Ausschluss des Lieferanten von weiteren Aufträgen vor.

(5) Ferner ist der Lieferant zur unmittelbaren Rückzahlung der vorschüssig gezahlten Gutschriftbeträge verpflichtet (vgl. §6).

(6) Der Lieferradius bzw. die Postleitzahlengebiete, die das Partnerunternehmen beliefern möchte, kann dieses bei der Eingabe der Holzbestände vorab definieren und anpassen. 

§4 Auslieferung des Brennholzes

(1) Nach Erhalt der Bestellung bestätigt das Partnerunternehmen innerhalb von 24 Stunden den Erhalt der Bestellung und die Lieferfähigkeit per E-Mail. 
Mit der Bestätigung der E-Mail nimmt das Partnerunternehmen das Angebot gem. § 151 BGB an.

(2) Das Partnerunternehmen vereinbart telefonisch i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen einen Liefertermin mit dem Endkunden. 

(3) Das Partnerunternehmen beliefert den Verbraucher mit der gewünschten Bestellmenge Brennholz zum vereinbarten Liefertermin. Hierbei sind Abweichungen zu Gunsten des Verbrauchers möglich. Nicht erlaubt sind Abweichungen zu Ungunsten des Verbrauchers. Das Partnerunternehmen achtet auf eine freundliche und serviceorientierte Kommunikation und tritt im Auftrag von leidenschaft.HOLZ auf.

(4) Sollte es dem Lieferanten aus Gründen die er nicht zu vertreten hat, nicht möglich sein, Kunden i.S. des Endverbrauchers ordnungsgemäß und unter Einhaltung einschlägiger Sicherheitsvorschriften zu beliefern, so erhält der Lieferant eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 50 Euro (Netto). Dies können beispielsweise die Nichtbefahrbarkeit einer Zufahrt des Kunden oder vergleichbare Szenarien sein.

(5) Der Lieferant verpflichtet sich für die Geltendmachung der Ausfallentschädigung gemäß Absatz 4 eine Beweisführung mittels Foto zu erstellen und der leidenschaft.HOLZ GbR unmittelbar zur Verfügung zu stellen.

(5) Die Ausfallentschädigung erhält der Lieferant durch Anrechnung der vorschüssig gezahlten Gutschriftbeträge gemäß §6.

(6) Wir behalten uns vor, im Rahmen unserer Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßige Endkundenbefragungen durchzuführen.

§5 Preise

(1) Der Preis der Vertragsleistung (Belieferung des Endkunden mit Brennholz) setzt sich zusammen aus dem vom Partnerunternehmen angebotenen Preis pro Schüttraummeter multipliziert mit der zu liefernden Menge zzgl. einer Lieferpauschale von 35,- EUR netto.

§6 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

(1) Für die erbrachte Leistung des Partnerunternehmens erhält dieses durch die leidenschaft.HOLZ GbR eine Gutschrift i.S. einer Rechnung über den vereinbarten und bestätigten Preis der Gesamtleistung gemäß §5. Die Gutschrift wird unmittelbar nach Angebotsannahme des Partnerunternehmens erstellt und digital übermittelt.

(2) Die Parteien vereinbaren hierzu ausdrücklich, die Regelungen gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG in Anwendung zu bringen.

(3) Die Gutschrift wird innerhalb von 7 Bankarbeitstagen (Montag – Freitag) mittels Überweisung zur Zahlung an das Partnerunternehmen angewiesen. Andere Zahlungswege werden hiermit ausgeschlossen. Um einen reibungslosen Zahlungsfluss gewährleisten zu können, muss das Partnerunternehmen zwingend eine Kontoverbindung bei der Anmeldung angeben. Zahlungen werden ausschließlich auf deutsche Bankkonten getätigt.

§7 Brennholzqualität

(1) Der Verbraucher erhält immer mindestens das bestellte Brennholz. Dieses definiert sich wie folgt: 

a) gemischtes, trockenes Weichholz:
Gemischtes Weichholz aus heimischen Nadel- und Laubholzsorten wie Lärche, Erle, Weide, Kiefer, Linde, Douglasie, Fichte, Tanne, Pappel und Sorten mit ähnlichen Brenneigenschaften.
Auslieferung auch sortenrein möglich. 
Das Holz hat eine maximale Feuchte von 25 % und ist zum sofortigen Verbrennen geeignet. 

b) gemischtes, trockenes Hartholz:
Gemischtes Hartholz aus heimischen Laubholzsorten wie Buche, Eiche, Esche, Robinie, Birke, Ulme, Platane, Kirsche, Ahorn, Kastanie und Sorten mit ähnlichen Brenneigenschaften.
Auslieferung auch sortenrein möglich. 
Das Holz hat eine Feuchte von maximal 25 % und ist zum sofortigen Verbrennen geeignet. 

c) gemischtes, frisches Weichholz:
Gemischtes Weichholz aus heimischen Nadel- und Laubholzsorten wie Lärche, Erle, Weide, Kiefer, Linde, Douglasie, Fichte, Tanne, Pappel und Sorten mit ähnlichen Brenneigenschaften.
Auslieferung auch sortenrein möglich. 
Das Holz hat eine Feuchte von über 25 % und muss noch 1-2 Jahre gelagert werden. 

d) gemischtes, frisches Hartholz:
Gemischtes Hartholz aus heimischen Laubholzsorten wie Buche, Eiche, Esche, Robinie, Birke, Ulme, Platane, Kirsche, Ahorn, Kastanie und Sorten mit ähnlichen Brenneigenschaften.
Auslieferung auch sortenrein möglich. 
Das Holz hat eine Feuchte von über 25 % und muss noch 1-2 Jahre gelagert werden. 

(2) Das Brennholz muss in der bestellten Scheitlänge geliefert werden. Die Toleranz beträgt +/- 3cm. 

(3) Das Brennholz muss ofenfertig gespalten geliefert werden.

§8 Schadenersatzansprüche

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Lieferanten (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§9 Datenschutz

Die gültige Datenschutzerklärung finden Sie hier: 

Datenschutzerklärung

§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mit- telbar sich ergebenden Streitigkeiten Pirmasens. Der Plattformbetreiber ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden bzw. Partnerunternehmens (Lieferant) zu klagen.
  2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen AGB gilt ausnahmslos deutsches Recht.

§11 Verbindlichkeit des Vertrages

Diese AGB sowie daraus resultierende Vertragsbeziehungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in deren übrigen Teilen verbindlich.

 

Stand der AGB: 05. März 2024